Änderungen des TIERSCHUTZ-GESETZES!!!!!
Nach Gespräch mit der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
darf der 6. Jänner Markt auch im Jahr 2017 unter den bisherigen Bedingungen durchgeführt werden!!!!!!
Ein großer Dank gilt unserem Obmann Alois Krautgartner!!!!!
BGBl. II Nr. 68/2016 Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung PDF
BGBl. II Nr. 69/2016 Änderung der 2. Änderung der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung PDF
BGBl. II Nr. 70/2016 Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs PDF
LINK zum Tierschutzgesetz Rechtsinformationssystem RIS